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Preise Fernwärmeversorgung

Änderung der Preisänderungsformel zur Berechnung der Fernwärme-Arbeitspreise für Fernwärmekunden, die Wärme und ggf. Warmwasser aus dem Fernwärmenetzverbund (Tarif FW-TK) der Stadtwerke Detmold GmbH im Versorgungsgebiet Detmold beziehen

Die Stadtwerke Detmold GmbH verändert zum 1. April 2023 die Preisänderungsformel zur Berechnung der Fernwärme-Arbeitspreise für Wärme bzw. Warmwasser im Tarif der Kundengruppe FW-TK. Ausgenommen sind Verträge zur Versorgung im Rahmen einer Nahwärmeversorgung und eines Contractings oder Sonderkundenverträge. Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2022 (BGBl. I S. 1134), tritt die nachfolgende Preisänderungsformel zur Berechnung der Fernwärme-Arbeitspreise für Wärme bzw. Warmwasser im Tarif der Kundengruppe FW-TK zum 1. April 2023 in Kraft. Die bisherige Preisänderungsformel tritt gleichzeitig außer Kraft.

Die Preisänderungsformel wird mit Wirkung ab dem 1. April 2023 wie folgt gefasst und ersetzt gleichzeitig die bisherige Anlage 2 des
Fernwärmeliefervertrages:

Änderung der Fernwärme-Arbeitspreise im Tarif der Kundengruppe „FW-TK“ der Stadtwerke Detmold GmbH im Versorgungsgebiet Detmold 

Anlage 2 zum Fernwärmelieferungsvertrag bzw. zum Vertrag über die Versorgung mit Wärme/Warmwasser

Die Stadtwerke Detmold GmbH verändert zum 1. April 2023 die Fernwärme-Arbeitspreise für Wärme bzw. Warmwasser im Tarif der Kundengruppe FW-TK im Versorgungsgebiet Detmold. Ausgenommen sind Verträge zur Versorgung im Rahmen einer Nahwärmeversorgung und eines Contractings oder Sonderkundenverträge. Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2022 (BGBl. I S. 1134), treten die nachfolgenden Preise zum 1. April 2023 in Kraft. Die bisherigen Preise treten gleichzeitig außer Kraft.

Kundengruppe FW-TK Nettopreis Bruttopreis
bis zum 31. März 2023
Arbeitspreis Wärme 11,60 Cent/kWh 12,41 Cent/kWh
Arbeitspreis Warmwasser 13,81 €/m³ 14,78 €/m³
ab dem 1. April 2023
Arbeitspreis Wärme 11,32 Cent/kWh 12,11 Cent/kWh
Arbeitspreis Warmwasser 13,22 €/m³ 14,15 €/m³


Vereinbarte Grund- und/oder Messpreise bleiben unverändert. Die genannten Bruttopreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von z. Zt. 7 %. Die Preise wurden auf die 2. Dezimalstelle kaufmännisch gerundet. Die Arbeitspreisänderung ab dem 1. April 2023 tritt zum Gültigkeitsdatum in Kraft. Die Abrechnung Ihres Verbrauchs erfolgt mittels der in der vorstehenden Tabelle genannten Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Arbeitspreise werden anhand der neuen Preisänderungsklausel ermittelt. Maßgeblich für die Höhe der Preise zum 1. April 2023 ist der auf Basis der Durchschnittswerte des Kalenderjahres 2022 der verwendeten Indizes ermittelte Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw) von:

Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw): 1,47
Abweichung zum vorherigen Änderungsfaktor (in +− %): + 47 %
Mittels des vorgenannten Arbeitspreis-Änderungsfaktors Fernwärme (AÄFw) wird der Arbeitspreis Wärme (AP) wie folgt errechnet:

Preisformel gemäß Ziffer 1.2         AP

= 7,70 Cent/kWh x AÄFw
= 7,70 Cent/kWh x 1,47
= 11,32 Cent/kWh


Mittels dieses Arbeitspreis-Änderungsfaktors Fernwärme (AÄFw) wird der Arbeitspreis Warmwasser (APWW) wie folgt errechnet:

Preisformel gemäß Ziffer 1.3   APww

= 8,99 €/m³ x AÄFw        
= 8,99 €/m³ x 1,47
= 13,22 €/m³


Der o. g. Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw) in Höhe von 1,47 basiert auf den folgenden aktuellen Werten der aufgeführten
Indizes (Quelle: www.destatis.de ➝ Genesis Datenbank):

Bezeichnung des Index Wert
Wärmepreisindex Jahresdurchschnitt 2022 (Basisjahr 2020) 126,30
Holzindex Jahresdurchschnitt 2022 (Basisjahr 2015) 130,30
Erdgasindex Jahresdurchschnitt 2022 (Basisjahr 2015) 188,50
Lohnindex Jahresdurchschnitt 2022 (Basisjahr 2020) 103,40


Der Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw) wurde wie folgt ermittelt:

AÄFw = 0,30 × 126,30/96,60 + 0,30 × 130,30/62,30 + 0,05 × 188,50/102,00 + 0,25 × 103,40/101,70 + 0,10
AÄFw ≈ 1,466 = 1,47

Der Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw) und die Arbeitspreise (AP und APWW) wurden auf 3 Dezimalstellen errechnet und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

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